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Vertragsrecht

Immer wieder müssen wir feststellen, dass Mandanten uns via E-Mail oder Telefon kontaktieren und nach einem Anwalt für Vertragsrecht suchen. „Ich brauche dringend einen Anwalt für Vertragsrecht“, „Machen Sie Vertragsrecht?“, „Vertragsrecht machen Sie auch oder?“ Auch erhalten wir Anfragen, dass man dringend einen Anwalt für „Internetrecht“ braucht, weil man ein Produkt im Internet bestellt hat und es nun Probleme gibt.

Den Mandanten müssen wir dann immer darauf antworten, dass das Vertragsrecht ein Rechtsgebiet und Oberbegriff ist, welcher das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Vertragsauflösung, etc. von Verträgen betrifft. Der Begriff Vertragsrecht ist daher streng genommen kein spezielles Rechtsgebiet. Der juristische Laie fasst unter Vertragsrecht oft Alltagsverträge, wie den Kaufvertrag, Kreditvertrag, etc. Es gibt jedoch noch eine ganze Reihe weiterer Verträge, welche auch „vermischt“ sein können. Sogenannte gemischte Verträge sind dabei Verträge, die sich aus verschiedenen Vertragsarten zusammensetzen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der sog. Bewirtungsvertrag beim Besuch eines Restaurants, welcher die Bestellung von Speisen und Getränken Enthält. Dieser Vertrag enthält Elemente des Kauf-, des Miet-, des Dienst-, und Werkvertrags und bildet somit einen gemischten Vertrag.

Es ist nicht immer ganz einfach, welche Vertragsart im Einzelnen oder ob doch vielleicht ein gemischter Vertrag vorliegt. Um dies im Einzelnen festzustellen, unterstützen Sie die Herren Rechtsanwälte Andreas Keller, Matthias Höfer und Jonas Leibold. Sofern es sich dann um den Tätigkeitsschwerpunkt eines der Rechtsanwälte handelt, werden Sie von diesem betreut.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)