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Arbeitsrecht

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts sind eine Vielzahl von teils sehr umfangreichen und schwer verständlichen Rechtsquellen. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, welches so sehr von gesetzlichen Ausnahmen („Fallstricken“) und vom sogenannten Richterrecht geprägt ist, wie das Arbeitsrecht. Richterrecht entsteht in der Regel dann, wenn Leitentscheidungen der obersten Bundesgerichte im Wege der Rechtsfortbildung abstrakte Rechtssätze entwickeln, die in der zukünftigen Entscheidungsfindung der Gerichte Berücksichtigung findet. Auch hat das Europäische Recht immer mehr Einfluss auf das Arbeitsrecht.

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, ergeben sich auf diesem Rechtsgebiet anhand der oben dargelegten Probleme, regelmäßig rechtliche Fragen, die anhand der Komplexität nicht ohne fachliche Unterstützung lösbar sind.

Wie in allen Rechtsgebieten, gilt auch im Arbeitsrecht, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Vor Gericht wird stets – ein dem jeweiligen Sachverhalt und Einzelfall entsprechendes Urteil – gesprochen. Es wird nie den identischen Streitfall zweimal geben. Beispielsweiße werden sechs Angestellte aus demselben betriebsbedingten Grund gekündigt. Der Grund ist bei allen identisch, da das Unternehmen wirtschaftlich angeschlagen (nicht insolvent) ist. Angestellter A ist jedoch schwerbehindert im Sinne des §§ 2 Absatz 1 und
Absatz 2 SGB IX. Angestellte B ist zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger. Angestellter C befindet sich noch in der Probezeit. Angestellter D (58 Jahre) ist seit 20 Jahren im Betrieb, verheiratet und hat drei Kinder. Angestellte E (45 Jahre) ist seit 20 Jahren im Betrieb, verheiratet du hat drei Kinder. Angestellter F ist seit drei Jahren im Betrieb, kinderlos und ledig. Unabhängig davon, ob Sie der Arbeitgeber mit den Existenzängsten oder einer der oben beschriebenen Arbeitnehmer (A-F) sind, Rechtsanwalt Andreas Keller unterstützt Sie durch seine langjährige Erfahrung in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts

  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeitsvertrag
  • Gehalts- und Urlaubsansprüche
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Sperrzeiten
  • etc.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)