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Bau- und Architektenrecht

Nie wird gebaut wie geplant und kein Bau ist ohne Mängel!

Für alle Beteiligten ist der Bau eines Hauses eine große persönliche, finanzielle und organisatorische Herausforderung. Fallstricke und Risiken gibt es viele. Rechtsanwalt Matthias Höfer ist seit mehr als 15 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und bildet sich regelmäßig fort. Deshalb ist er Ihr kompetenter und engagierter Begleiter in allen Phasen eines Bauprojekts. Rechtsanwalt Höfer ist tätig für „Häuslesbauer“, Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Bauhandwerker Bauunternehmer Planer und Architekten.

Das Leistungsspektrum von Herrn Matthias Rechtsanwalt Höfer in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens:

Vor Vertragsabschluss:

Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, Rechtsschutz gegen behördliche Auflagen und Verfügungen.
Moderation einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Bedenken und Einwänden Dritter im Wege der Mediation.
Klärung von Fragen in Zusammenhang mit der Erschließung.
Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB (z.B. Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Handwerkerverträge, Subunternehmerverträge, etc.).

Während der Bauphase:

Baubegleitende Rechtsberatung und Vertretung (z.B. Umgang mit und Reaktion auf Bauzeitüberschreitungen, auftretende Mängel, Änderungsanordnungen, Bedenkenanmeldungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen, Beweissicherungsmaßnahmen, etc.).
Alternative Konfliktlösung durch baubegleitende Mediation.

Bei Abschluss bzw. im Anschluss an die Bauphase:

  • Beratung und Vertretung im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Abnahme (z.B. Abnahmeverlangen, Abnahmefiktion, konkludente Abnahme, Abnahmeverweigerungsrechte, Mangelvorbehalt, Beweislastfragen),
  • Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsansprüchen, Nachträgen,
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen,
  • Regressansprüchen, Gesamtschuldnerausgleich, Vertragsstrafen,
  • etc.

Angrenzerfragen, bauphasenübergreifende Sonderthemen:

Angrenzerfragen:

  • Beratung und Vertretung bei Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung/ Überschreitung von Abstandsflächen zum Nachbarn (z.B. Überbau),
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit bestehenden oder einzutragenden Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Versorgungsleitungen,…) oder Baulasten (z.B. Abstandsflächen- oder Stellplatzbaulasten).

Sicherheiten im Bauvertragsrecht:

  • Gestaltung und Durchsetzung vertraglich vereinbarter Sicherheiten in Bauverträgen, wie z. B: Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften, etc.,
  • richtiger Einsatz von und richtiger Umgang mit gesetzlich geregelten Sicherungsrechten nach VOB/B, BGB, MaBV, u. a.

Beweissicherung:

Rechtliche Begleitung von Beweissicherungsmaßnahmen vor und nach Abnahme:

  • Taktische Überlegungen zur Art und Weise der Beweiserhebung: Privatgutachten, Schiedsgutachten, gerichtliches selbständiges Beweisverfahren, Sachverständigengutachten im gerichtlichen Hauptsacheverfahren,
  • Formulierung der richtigen Beweisfragen, Abwehr unzulässiger Fragestellungen,
  • Kritische Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten, Formulierung der richtigen Ergänzungsfragen, etc.

Vertretung im gerichtlichen Verfahren:

Da im Baurecht meist eine Vielzahl von Personen an der Errichtung des Werkes mitwirkt, die wiederum auf unterschiedliche Weise vertraglich oder in sonstiger Weise mit einander verbunden sind, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prozessführung und Erörterung der Interessen der Mandanten notwendig. Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Höfer umfasst hierbei z.B.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)