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Bau- und Architektenrecht

Nie wird gebaut wie geplant und kein Bau ist ohne Mängel!

Für alle Beteiligten ist der Bau eines Hauses eine große persönliche, finanzielle und organisatorische Herausforderung. Fallstricke und Risiken gibt es viele. Rechtsanwalt Matthias Höfer ist seit mehr als 15 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und bildet sich regelmäßig fort. Deshalb ist er Ihr kompetenter und engagierter Begleiter in allen Phasen eines Bauprojekts. Rechtsanwalt Höfer ist tätig für „Häuslesbauer“, Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Bauhandwerker Bauunternehmer Planer und Architekten.

Das Leistungsspektrum von Herrn Matthias Rechtsanwalt Höfer in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens:

Vor Vertragsabschluss:

Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, Rechtsschutz gegen behördliche Auflagen und Verfügungen.
Moderation einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Bedenken und Einwänden Dritter im Wege der Mediation.
Klärung von Fragen in Zusammenhang mit der Erschließung.
Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB (z.B. Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge, Handwerkerverträge, Subunternehmerverträge, etc.).

Während der Bauphase:

Baubegleitende Rechtsberatung und Vertretung (z.B. Umgang mit und Reaktion auf Bauzeitüberschreitungen, auftretende Mängel, Änderungsanordnungen, Bedenkenanmeldungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen, Beweissicherungsmaßnahmen, etc.).
Alternative Konfliktlösung durch baubegleitende Mediation.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)