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Handels- und Gesellschaftsrecht

Nahezu jede Firma, jeder Handwerksbetrieb und jeder Selbständige sieht sich regelmäßig mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen konfrontiert – kreuz und quer durch nahezu alle Rechtsgebiete. Fragen, von denen jede einzelne ganz leicht zu einem handfesten Problem werden kann. Größere Unternehmen haben eine eigene Rechtsabteilung, die über entsprechendes Know-how und qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Für die meisten kleinen und auch viele mittelgroße Unternehmen lohnt sich jedoch eine solche nicht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung als Allgemeinanwälte und decken einen sehr breiten Bereich ganz unterschiedlicher Rechtsgebiete ab, mit denen es Unternehmen regelmäßig zu tun haben.

Seit Jahren betreut unsere Kanzlei verschiedene kleinere bis mittelgroße, vorwiegend inhabergeführte Unternehmen in allen rechtlichen Belangen. Unseren Mandanten ist ein persönlicher Ansprechpartner und eine maßgeschneiderte Gesamtbetreuung wichtig. Unser Aufgabengebiet erstreckt sich auf die Früherkennung und Vermeidung bzw. konstruktive einvernehmliche Auflösung von Konflikten z. B. mit oder unter Mitarbeitern oder mit Geschäftspartnern im Wege der Mediation. Wir beraten Sie im Vorfeld über Konsequenzen Ihrer Entscheidungen, helfen bei deren Umsetzung und wehren Forderungen gegen Sie ab.

Mit Herrn Rechtsanwalt Jonas Leibold steht Ihnen – neben der bereits oben beschriebenen Gesamtbetreuung – ein Ansprechpartner speziell für handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen zur Verfügung. Sie haben Fragen zur Umstrukturierung Ihres Betriebes. Sie wollen in eine bestehende Gesellschaft eintreten, stellen sich jedoch die Frage, ob Sie für Altverbindlichkeiten haften. Ihr Vertragspartnerin ist eine Gesellschaft und bezahlt Ihre Forderungen nicht; sie wollen nun gegen die Gesellschafter vorgehen (Inkasso). Rechtsanwalt Jonas Leibold unterstützt Sie in sämtlichen Belangen des Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung einer Gesellschaft
  • Überprüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Haftung der Gesellschaft
  • Haftung der Gesellschafter
  • Rechte und Pflichten der Gesellschaft
  • Liquidierung der Gesellschaft
  • etc.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)