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Miet- und Pachtrecht

„Die Wohnung ist unverletzlich“ (Art. 13 Abs. 1 GG)

Durch den hohen Stellenwert der privaten Wohnung, die sogar Grundrechtsschutz genießt, stellt insbesondere das Recht der privaten Mietwohnung einen sehr komplexen und ausdifferenzierten Rechtsbereich dar, der gut beherrscht sein will. Vermeintlich, auf den ersten Blick einfacher erscheinen dagegen des gewerbliche Mietrecht und das Pachtrecht, da hier deutlich weniger gesetzliche Regelungen Anwendung finden. Die Rechtsprechung dazu ist nicht weniger ausufernd. Aufgrund seiner über 15-jährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und regelmäßiger Fortbildung kann Ihnen Rechtsanwalt Matthias Höfer sowohl auf Seiten des Vermieters und Verpächters als auch auf Seiten des Mieters und Pächters kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die Leistungen von Rechtsanwalt Matthias Höfer umfassen dabei

  • die Erstellung und Überprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen,
  • die Beratung zu Mietzins, Staffelmiete, Mieterhöhung, Wertsicherungsklausel,
  • Gestaltung von ordentlichen Kündigungen (z.B. wegen Eigenbedarf), fristlosen Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzugs oder anderen Vertragsverletzungen) und sonstiger Vertragsbeendigungen,
  • die Beratung zu Nebenkostenabrechnungen oder Betriebskostenabrechnungen,
  • die Beratung zu Mietmängeln, Gewährleistung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht,
  • die Beratung zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltung,
  • die Prozessführung für Vermieter und Mieter (Räumungsprozesse etc.) nebst Räumungsvollstreckung,
  • das Inkasso offener Mieten nebst Zwangsvollstreckung und
  • die alternative Konfliktlösung zum Erhalt problembelasteter Miet- und Pachtverhältnisses im Wege der Mediation.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)