Suche

Suche

Strafverteidigung

Sie bekommen eine Vorladung von der Polizei, wissen aber vielleicht nicht, ob Sie als Zeugin/Zeuge oder Beschuldigte/r, geladen sind, um was es eigentlich genau geht.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht lange zögern, einen Anwalt einzuschalten. Gerade im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens gibt es vielfältige Möglichkeiten, auf einen für Sie günstigen Verlauf hinzuwirken bis hin zu einer Einstellung des Verfahrens ohne Durchführung einer Hauptverhandlung. Ob es sich um eine Hausdurchsuchung, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme Ihres Führerscheins, den Erlass eines Haftbefehls, die Anordnung von Untersuchungshaft geht, wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei.

Das Recht auf Akteneinsicht ist hierbei eines der wesentlichen Rechte, welches Sie als Beschuldigte/Beschuldigter und damit schwächsten Beteiligten am Strafverfahren stärkt. Es ist unverzichtbar für eine sinnvolle Verteidigung. Akteneinsicht wird aber nur Ihrem Anwalt gewährt.

Auf einen Verteidiger und dessen rechtskundigen Rat sollten Sie daher auf keinen Fall verzichten.

„Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts“.

Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwältin Petra Fitting und Rechtsanwalt Jonas Leibold helfen Ihnen weiter.

Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht weist gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht erhebliche Besonderheiten auf. Es ist anwendbar auf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Ob sich ein Jugendlicher strafbar gemacht hat, richtet sich nach dem allgemeinen Strafrecht, wie er zu bestrafen ist, richtet sich nach den Vorschriften des JGG. Hat ein Jugendlicher einen Raub begangen, wäre er als Erwachsener mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu bestrafen, im Jugendstrafrecht gelten diese Strafrahmen nicht. Hier käme je nach Fall sogar nur eine Erziehungsmaßregel wie Arbeitsstunden in Betracht.

Die Maßnahmen und Sanktionen des Jugendstrafrechts dienen allein der Erziehung, eine große Chance für den Jugendlichen, wenn man sie zu nutzen weiß. Intensive Gespräche mit dem jungen Menschen, den Eltern und frühzeitiger Kontakt zur Jugendgerichtshilfe sind wichtig, um die Zeit zwischen Tat und Hauptverhandlung für eine positive Beeinflussung des Jugendlichen und Veränderung seiner Lebensführung zu nutzen. Unterstützung durch Jugendhilfemaßnahmen, wie z.B. Erziehungsbeistandschaft, sozialen Trainingskurs oder Beratungsgespräche in der Drogenberatung können zu einer Verhaltensänderung des Jugendlichen führen, die eine Jugendstrafe entbehrlich machen.

Um dem Jugendlichen anwaltlich helfen zu können, sind profunde Kenntnisse des Jugendstrafrechts unabdingbar.

Rechtsanwältin Petra Fitting verfügt über eine langjährige Erfahrung als Strafverteidigerin und widmet sich insbesondere dem Jugendstrafrecht. Sie ist seit vielen Jahren Dozentin an der DHBW Stuttgart, Fachbereich Soziales mit den Schwerpunkten Jugendstrafrecht und Mediation.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)