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Tag: 5. August 2013

Umlage der Kosten für Rauchmelder auf Mieter

Seit dem 23.07.2013 gilt in Baden-Württemberg die Einbaupflicht für Rauchmelder bei neu errichteten Gebäuden. Bei Mietverträgen, die in der Folgezeit abgeschlossen werden, muss darauf geachtet werden, dass die Umlage der Wartungskosten für die Rauchmelder eindeutig vereinbart wird, da nur im Mietvetrag aufgeführte Nebenkosten vom Mieter zu bezahlen sind. Etwas schwieriger

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)